Der Kfz24-Ratgeber

Kfz abmelden: Welche Unterlagen Sie vor Ort und online brauchen

Checkliste für die Abmeldung vor Ort

Für eine gewöhnliche Abmeldung bei der Zulassungsstelle sollten Sie diese Unterlagen bereithalten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I, auch Fahrzeugschein genannt
  • Kennzeichenschilder des Fahrzeugs
  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis

Die Zulassungsbescheinigung Teil II, umgangssprachlich Fahrzeugbrief, gehört normalerweise nicht zu den Unterlagen für eine einfache Abmeldung. Bei einer Verschrottung können zusätzlich Teil II und ein Verwertungsnachweis erforderlich sein. Klären Sie Sonderfälle vorab mit der zuständigen Zulassungsstelle.

Was Sie für die Online-Abmeldung benötigen

Für die Online-Abmeldung brauchen Sie üblicherweise die Zulassungsbescheinigung Teil I mit ihrem verdeckten Sicherheitscode sowie die Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten der Kennzeichen. Bei einem Pkw mit zwei Kennzeichen benötigen Sie beide Kennzeichencodes. Achten Sie darauf, die Codes vollständig und gut lesbar zu erfassen.

Die genauen Schritte können je nach Online-Portal oder Dienst abweichen. Folgen Sie den dort angezeigten Vorgaben, etwa zu Fahrzeugdaten, Identifizierung und Bezahlung. Legen Sie die Sicherheitscodes erst frei, wenn Sie die Abmeldung tatsächlich vornehmen möchten. Die Hinweise auf den Dokumenten und Plaketten helfen dabei, die richtige Abdeckung zu finden.

Wenn Unterlagen fehlen oder ein Sonderfall vorliegt

Fehlt der Fahrzeugschein oder ist ein Kennzeichen verloren gegangen, sollten Sie vor dem Abmelden bei der Zulassungsstelle nachfragen. Für solche Fälle können zusätzliche Nachweise nötig sein; bei einem Diebstahl kann auch eine Meldung bei der Polizei relevant sein. Bei einer Verschrottung erkundigen Sie sich, welche Unterlagen zum Verwertungsnachweis verlangt werden.

Wenn Sie einen privaten Online-Dienst nutzen, prüfen Sie dessen Voraussetzungen. Kfzabmelden24.de benötigt für die Beauftragung den Fahrzeugschein und die Sicherheitscodes der Stempelplaketten. Der Dienst ist keine Zulassungsstelle, sondern leitet die Angaben an die zuständige Stelle weiter.