Die Abmeldung eines Fahrzeugs wird auch Außerbetriebsetzung genannt. Sie können sie bei der zuständigen Zulassungsstelle erledigen oder – sofern das jeweilige Verfahren es ermöglicht – online veranlassen. Welche Unterlagen und Angaben nötig sind, hängt davon ab, welchen Weg Sie wählen.
Vor der Abmeldung: Unterlagen bereitlegen
Für die Abmeldung vor Ort benötigen Sie in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichen. Prüfen Sie vorab die Hinweise Ihrer Zulassungsstelle, damit Sie wissen, ob weitere Unterlagen erforderlich sind.
Für eine Online-Abmeldung können zusätzliche Angaben oder Sicherheitscodes erforderlich sein. Informieren Sie sich dazu im Verfahren Ihrer Zulassungsstelle oder beim beauftragten Anbieter, bevor Sie beginnen.
Online oder persönlich abmelden?
- Online: Das kann einen Besuch bei der Zulassungsstelle ersparen. Voraussetzungen und Ablauf richten sich nach dem verfügbaren Verfahren. Prüfen Sie vor dem Start, ob Ihre Unterlagen und Angaben dafür ausreichen.
- Vor Ort: Sie bringen die benötigten Unterlagen und Kennzeichen zur Zulassungsstelle. Informieren Sie sich vorher über deren Abläufe und darüber, ob Sie einen Termin benötigen.
Wenn Sicherheitscodes auf Dokumenten oder Kennzeichen freigelegt werden müssen, gehen Sie sorgfältig vor und folgen Sie den dortigen Hinweisen. Legen Sie Codes erst frei, wenn Sie mit der Abmeldung beginnen, und achten Sie darauf, sie nicht zu beschädigen.
Fahrzeug über einen privaten Online-Dienst abmelden
Bei einer Beauftragung über kfzabmelden24.de benötigen Sie den Fahrzeugschein und die erforderlichen Sicherheitscodes der Stempelplaketten. Halten Sie außerdem das Kennzeichen und eine erreichbare E-Mail-Adresse bereit. Prüfen Sie die Codes vor dem Start; sind sie nicht lesbar oder fehlen sie, kann die Online-Beauftragung über diesen Weg nicht abgeschlossen werden.
kfzabmelden24.de ist ein privater Dienstleister und keine Zulassungsstelle. Bei einer Beauftragung werden die übermittelten Angaben an die zuständige Zulassungsstelle weitergeleitet. Die Bestellbestätigung ist noch keine Abmeldebestätigung: Warten Sie auf die Bestätigung über die erfolgreiche Abmeldung.
Wenn Sie das Fahrzeug verkaufen
Wer ein Fahrzeug verkauft, sollte die Abmeldung möglichst vor der Übergabe erledigen. So vermeiden Sie, dass Sie darauf angewiesen sind, dass die kaufende Person die Ummeldung anschließend veranlasst. Wenn Sie ein noch zugelassenes Fahrzeug übergeben, informieren Sie sich über die nötigen Schritte und wenden Sie sich bei offenen Fragen an Ihre Zulassungsstelle und Versicherung.
Nach der Abmeldung
Bewahren Sie die Abmeldebestätigung und Ihre Fahrzeugunterlagen auf. Wenn Sie später eine Wiederzulassung planen, kann der Fahrzeugschein dafür weiterhin wichtig sein. Nutzen Sie ein Fahrzeug nach der Abmeldung nicht einfach wie gewohnt im Straßenverkehr: Klären Sie vor einer Fahrt mit der zuständigen Stelle, was in Ihrem konkreten Fall zulässig ist, und organisieren Sie bei Bedarf eine andere Transportmöglichkeit.
